Beschlüsse: Auch ohne konkrete Zahlen wirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH; V ZR 132/23) hat entschieden, dass Beschlüsse zur Erhebung einer Sonderumlage auch dann wirksam sind, wenn der exakte Betrag nicht angegeben ist. Voraussetzung ist, dass die Eigentümer ihren Anteil selbst berechnen können. In einem aktuellen Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die Kosten eines Prozesses in Höhe von 6.000 Euro anteilig nach Miteigentumsanteilen aufzuteilen….