Streit an der Grundstücksgrenze: Das sollten Eigentümer wissen

Streitigkeiten rund um Grundstücksgrenzen kommen häufiger vor, als man denkt – ob wegen eines Zauns, überhängender Äste oder baulicher Veränderungen. Damit es nicht zum Konflikt mit dem Nachbarn kommt, sollten Eigentümer ihre Rechte und Pflichten gut kennen.

Grenzen kennen – Klarheit schaffen

Die sichtbaren Abgrenzungen wie Zäune oder Hecken entsprechen oft nicht der tatsächlichen Grundstücksgrenze. Wer sicher gehen will, sollte das Grundbuch oder den amtlichen Lageplan prüfen. Bei Zweifeln hilft ein Vermessungsbüro dabei, die exakte Grenze festzustellen.

Zäune, Mauern und Co.: Was ist erlaubt?

Die Vorschriften zu Einfriedungen wie Zäunen oder Mauern sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie bestimmen, wie hoch solche Begrenzungen sein dürfen und wer für die Kosten aufkommt. In vielen Fällen müssen sich beide Nachbarn beteiligen, wenn eine Einfriedung rechtlich zulässig oder notwendig ist.

Pflanzen an der Grenze – mit Abstand besser

Auch Bäume, Hecken und Sträucher können Konflikte verursachen, wenn sie zu nah an der Grenze stehen. Je nach Bundesland gelten bestimmte Mindestabstände, die sich nach Art und Wuchshöhe der Pflanzen richten. Bei Verstößen drohen Rückschnittforderungen oder rechtliche Schritte.

Fazit: Vorsicht ist besser als Streit

Wer sich frühzeitig informiert, kann viel Ärger vermeiden. Ein Gespräch mit dem Nachbarn und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sorgen für ein gutes Miteinander. Bei Unsicherheiten ist fachlicher Rat oft hilfreich – besonders vor dem Bau oder der Bepflanzung nahe der Grenze.



© immonewsfeed


ADREMIMMOBILIEN Logo

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

ADREMIMMOBILIEN
Asternweg 6
74906 Bad Rappenau

Tel.: 07264 / 2278
Fax: 07264 / 2270

Kontaktformular

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Telefon*
E-Mail*
Nachricht
Einverständnis*
Datenschutz*
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder