Mieterhöhung nach Modernisierung: Regeln und Grenzen

Wann ist eine Mieterhoehung erlaubt?
Modernisierungen steigern den Wohnwert, aber die Umlage auf Mieter ist gesetzlich geregelt. Vermieter sollten die Vorschriften genau kennen.

Welche Modernisierungen sind umlagefähig?
Nur bestimmte Maßnahmen dürfen die Miete erhöhen, etwa solche, die:

  • den Energieverbrauch senken (z. B. neue Fenster, Dämmung),

  • den Wohnkomfort verbessern (z. B. Balkon, Schallschutzfenster),

  • gesetzliche Anforderungen erfüllen (z. B. Barrierefreiheit, Rauchmelder).

Wie hoch darf die Miete steigen?
Vermieter dürfen jährlich maximal acht Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Zusätzlich gilt: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Was Vermieter beachten müssen
Modernisierungen sind mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich anzukündigen. Mieter haben das Recht, Einwände vorzubringen oder bei Härtefällen eine Reduzierung der Erhöhung zu verlangen.

Fazit: Transparente Modernisierung lohnt sich
Wer sauber plant, korrekt ankündigt und die Kosten fair umlegt, profitiert langfristig von zufriedenen Mietern und nachhaltiger Wertsteigerung.


© immonewsfeed


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