Steuerermäßigungen: Nur nach vollständiger Zahlung möglich

Energetische Sanierungen, wie der Einbau moderner Heizsysteme, können steuerlich gefördert werden. Diese Förderung greift jedoch erst, wenn die Rechnung komplett bezahlt ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (IX R 31/23) hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Kläger ihre alte Heizung gegen einen Gasbrennwertkessel für 8.000 Euro ausgetauscht. Sie zahlten die Kosten in monatlichen Raten von 200 Euro. Bis Ende 2021 waren 2.000 Euro beglichen. Die Steuerermäßigung für 2021 wurde beantragt, jedoch vom Finanzamt abgelehnt. Grund: Die vollständige Zahlung erfolgte erst 2024, womit die steuerliche Entlastung erst dann wirksam wurde.

Dieses Urteil macht deutlich, wie wichtig es ist, Rechnungen bei steuerlich geförderten Maßnahmen vollständig zu begleichen. Die steuerlichen Vorteile können zwar genutzt werden, sind aber an den Zeitpunkt der letzten Zahlung gebunden. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung im Auge behalten.

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