Staffelmiete oder Indexmiete: Was Vermietern mehr bringt

Vermieter haben bei der Vertragsgestaltung verschiedene Möglichkeiten, die Miete im Laufe der Zeit anzupassen. Besonders zwei Modelle sind verbreitet: die Staffelmiete und die Indexmiete. Beide haben unterschiedliche Stärken – und passen je nach Marktlage oder Objekt besser.
Staffelmiete: Transparent und gut kalkulierbar
Bei der Staffelmiete wird im Mietvertrag eine feste Abfolge von Mieterhöhungen definiert – etwa jährlich um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz. Diese Regelung bietet eine hohe Planungssicherheit für beide Parteien. Änderungen sind später nur durch eine neue Vereinbarung möglich. Ideal ist das Modell bei stabilen Märkten und gepflegten Immobilien mit geringem Sanierungsbedarf.
Indexmiete: Wirtschaftlich flexibel, aber mit Risiko
Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Steigt die Inflation, darf auch die Miete entsprechend steigen – unabhängig von konkreten Vereinbarungen. Eine Umlage von Modernisierungskosten ist dabei ausgeschlossen. Bei hoher Inflation bietet sie für Vermieter Chancen, bei sinkenden Preisen aber auch das Risiko stagnierender oder sogar fallender Mieten.
Was passt besser zur Immobilie und zum Markt?
Vermieter, die auf verlässliche Einnahmen setzen, sind mit einer Staffelmiete gut beraten. Wer hingegen flexibel bleiben und auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren will, kann von der Indexmiete profitieren – sollte aber auch mit Schwankungen rechnen. Wichtig: Beide Modelle schließen sich gegenseitig aus und müssen klar im Mietvertrag geregelt sein.
Fazit
Ob Staffelmiete oder Indexmiete – die Wahl hängt vom Zustand der Immobilie, der Marktlage und den persönlichen Zielen ab. Eine rechtssichere und eindeutige Formulierung im Vertrag ist in jedem Fall unerlässlich.
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