Nebenkostenabrechnung richtig erstellen: Tipps für Vermieter

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist Pflicht für Vermieter, aber häufig auch Anlass für Unstimmigkeiten mit Mietern. Wer sie korrekt, übersichtlich und fristgerecht erstellt, beugt Streit vor und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Nur sogenannte umlagefähige Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Heiz- und Wasserkosten

  • Müllabfuhr und Straßenreinigung

  • Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung

  • Grundsteuer und Gebäudeversicherung

Nicht umlagefähig sind z. B. Verwaltungskosten oder Reparaturen – diese trägt der Eigentümer selbst.

Inhalt einer korrekten Abrechnung

Die Abrechnung muss alle Betriebskostenarten auflisten und genau darlegen, wie sie auf die einzelnen Mietparteien verteilt wurden – etwa nach Wohnfläche oder individuellem Verbrauch. Wichtig ist auch der exakte Abrechnungszeitraum, der maximal zwölf Monate umfassen darf.

Fristen beachten

Vermieter müssen die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt man diese Frist, können Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden – es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Hinderungsgrund vor.

Fazit

Wer transparent, fristgerecht und belegt abrechnet, schützt sich vor Ärger und rechtlichen Risiken. Eine saubere Nebenkostenabrechnung stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter – und sorgt für Klarheit auf beiden Seiten.


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