Ferienwohnungen in Lübeck: Stadt verliert vor Gericht
Die Stadt Lübeck scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Kampf gegen die ungenehmigte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, insbesondere in der Altstadt. Das Gericht entschied zugunsten der Vermieter (A 158/20) und berief sich auf den Bestandsschutz, da die Nutzung als Ferienwohnung ursprünglich legal war.
2019 hatte die Stadt den Eigentümern die Vermietung an Feriengäste untersagt, woraufhin mehrere Vermieter klagten. Nun darf einer der Vermieter wieder an Touristen vermieten, und weitere Verfahren sind noch anhängig. Die Stadt Lübeck hatte das Ziel, Wohnraum für Einheimische zu erhalten und will nun das am 24. Mai 2024 verabschiedete Wohnraumschutzgesetz nutzen, das Kommunen erlaubt, die Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte zeitlich zu begrenzen.
Die Meinungen sind geteilt: Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen unterstützt die Maßnahmen der Stadt, um Wohnraum für Einheimische zu sichern. Die Lübecker FDP hingegen steht auf Seiten der Eigentümer und befürwortet deren Recht auf Bestandsschutz und die Nutzung ihrer Wohnungen als Ferienunterkünfte.
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