Entscheidung: Dürfen Vermieter einen Stichtagszuschlag erheben?
Vermieter dürfen aufgrund von Inflation nicht einfach höhere Mieten verlangen. Laut einer Entscheidung des Landgerichts München I (AZ: 14 S 3692/24) reiche ein Verweis auf den Verbraucherpreisindex nicht aus, um eine Mieterhöhung über den Mietspiegel 2023 hinaus zu rechtfertigen. Im konkreten Fall wollte die Klägerin eine Mieterhöhung mit einer angeblich ungewöhnlichen Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten begründen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass ein Anstieg von etwas mehr als 3 Prozent im Index für Nettokaltmieten in Bayern keinen außergewöhnlichen Anstieg darstellt.
Gerichte können in besonderen Fällen einen sogenannten Stichtagszuschlag berücksichtigen, jedoch hat das Landgericht München I klargestellt, dass dies in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei. Das Urteil gilt als wegweisend, da derzeit viele Berufungsverfahren zu diesem Thema anhängig sind. Die Einführung einer „Stichtagspraxis“ könnte laut dem Gericht zu Rechtsunsicherheiten führen und die Stabilität des Mietspiegels gefährden, insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
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