Baulärm aus der Nachbarschaft: Rechte und Pflichten

Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, kann das für Anwohner zur Belastungsprobe werden. Doch nicht jeder Baulärm ist automatisch unzulässig. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen – und zu wissen, wann und wie man sich wehren kann.
Was ist erlaubt?
Bauarbeiten sind grundsätzlich zulässig, wenn sie genehmigt sind und innerhalb der gesetzlichen Zeiten stattfinden. In Wohngebieten gelten werktags meist Ruhezeiten zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen sind laute Arbeiten in der Regel nicht erlaubt.
Wann wird Lärm unzumutbar?
Wird die Lärmbelastung dauerhaft zu hoch, etwa durch Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte oder durch nächtliche Ruhestörungen, kann sie unzumutbar sein. Auch anhaltender Krach, der die Gesundheit gefährdet oder das ortsübliche Maß übersteigt, kann ein Einschreiten rechtfertigen.
Welche Schritte sind möglich?
Zunächst sollte das Gespräch mit dem Bauherrn oder der Baufirma gesucht werden. Führt das nicht zur Besserung, können sich Betroffene an das zuständige Ordnungsamt wenden. Bei schwerwiegenden Fällen ist auch eine rechtliche Auseinandersetzung – etwa in Form einer Unterlassungsklage – denkbar.
Fazit
Baulärm ist nicht immer vermeidbar – aber auch nicht grenzenlos hinzunehmen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und frühzeitig das Gespräch suchen. So lassen sich viele Konflikte auf dem kurzen Weg lösen, bevor rechtliche Schritte nötig werden.
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