AfA: Steuerliche Vorteile durch Restnutzungsdauergutachten möglich

Immobilienbesitzer können durch ein Restnutzungsdauergutachten ihre steuerliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) optimieren. Ein solches Gutachten kann belegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie kürzer ist als die vom Finanzamt angenommene. Dies bietet die Chance, die jährlichen Abschreibungen zu erhöhen und die Restnutzungsdauer zu verkürzen, was eine schnellere Abschreibung und steuerliche Entlastung ermöglicht.

Das Gutachten muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, der die verbleibenden Nutzungsjahre realistisch einschätzt. Sollte das Finanzamt eine längere Nutzungsdauer angesetzt haben, kann ein fundiertes Gutachten zur AfA-Korrektur beitragen. Beispielsweise wird für Gebäude, die vor 1925 gebaut wurden, oft eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angenommen.

Verschiedene Faktoren wie technischer Verschleiß oder rechtliche Einschränkungen können die tatsächliche Nutzungsdauer verkürzen. Immobilienbesitzer, die ihre Objekte verkaufen, können ebenfalls von einem Restnutzungsdauergutachten profitieren, um ihre Steuerlast zu senken.

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